keine Umsatzsteuerpflicht laut §19 UstG
„Urbane Gebiete“ sollte eine neue Kategorie in der Baunutzungsverordnung werden. Urbanität im Quartiermaßstab bedeutet: Dichte 200-500 Einwohner-Arbeitsplätze/ha; Mischung mindestens 25%, maximal 75% Wohnen, davon gefördert mindestens ein, maximal 10%; Öffentlichkeit durch sozial brauchbare Straßen. Dies ist beste Voraussetzung für effizienten Transport, Inklusion und Fortschritt.
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